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Verbot von Einweg-Plastik-Besteck in der EU

01.03.2021 | 3 Minuten Lesezeit
Konrad Wasserbauer

Dieses Verbot wird aktuell in den nationalen Gesetzgebungen der EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt. Ab 3. Juli 2021 ist damit das Inverkehrbringen von Einweg-Plastik-Besteck in der gesamten europäischen Union untersagt. Daher informieren wir bei Greiner Packaging als Verpackungs- und auch Einweg-Besteck-Hersteller darüber, was das konkret bedeutet und was sich ab Juli 2021 ändert:

Bei Greiner Packaging betrifft dieses Verbot konkret die PS- und PP-Besteckserie, die bislang vorwiegend in Lebensmittelverpackungen beigelegt oder anderweitig integriert wird. Da auch Besteck aus recyceltem Kunststoff unter das Verbot fällt, können wir dazu aktuell nur eine Produkt-Alternative anbieten: Unseren neuen, faltbaren Kartonlöffel für den Verzehr von Dairy- und Feinkostprodukten, der gleich in den Deckel der Verpackung integriert werden kann.

Clever, praktisch und zu 100 % rezyklierbar: Der neue auffaltbare Kartonlöffel zum Einlegen in einen r-PET Deckel ist auch nach 3. Juli 2021 noch EU-Gesetz konform.

Was passiert mit Lagerbeständen?

Bestehende Lagerbestände an Einweg-Plastik-Besteck dürfen voraussichtlich auch nach dem 3. Juli 2021 noch aufgebraucht werden. Aktuell wird von einer kurzen Übergangsphase bis zum Vollzug durch die national zuständigen Behörden ab Sommer 2021 ausgegangen. Greiner Packaging beliefert seine Kunden ab diesem Zeitpunkt dann nur noch mit Karton-Faltlöffeln. Für Nicht-EU-Märkte wird weiterhin auf Wunsch PP- und PS-Besteck ab einer gewissen Mindestbestellmenge produziert und geliefert. Andere nachhaltige Alternativen haben sich derzeit noch nicht wirklich am Markt bewährt. Greiner Packaging arbeitet dennoch an weiteren umweltfreundlichen Bestecklösungen und informiert regelmäßig über deren Marktreife.

Nachhaltige Lösungen – heute und in der Zukunft

Umweltschutz und Nachhaltigkeit spielen für Greiner Packaging eine wichtige Rolle und es das Bestreben des Unternehmens, neben der konsumentenfreundlichsten Lösung stets auch auf nachhaltige Aspekte wie die Wiederverwendung oder Recycling-Fähigkeit der Produkte im Zuge einer Kreislaufwirtschaft zu achten. Das Unternehmen steht seit Jahrzehnten für innovative und zukunftsweisende Verpackungslösungen – daran wird auch weiterhin Tag für Tag gearbeitet. Für weitere Fragen zum Thema und Details stehen die bekannten Ansprechpartner gerne jederzeit für ein persönliches Gespräch jederzeit zur Verfügung.

Hintergrundinformationen zum Thema

Das Verbot von Einweg-Plastik-Besteck in den EU-Staaten ab 3. Juli 2021 ist in den Leitlinien der EU-Kommission, Stand Februar 2021 geregelt. Grundsätzlich gelten die einschlägigen Verbote nur für bestimmte, wenige in der Richtlinie taxativ gelistete Einweg-Kunststoffprodukte, wie zum Beispiel Einweg-Plastik-Besteck.

In den Leitlinien der EU-Kommission finden sich, Stand Februar 2021, dazu folgende auslegende Ergänzungen:

Produkte,

  • die ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehen.
  • bei denen Polymere als Hauptstrukturbestandteil des Endprodukts fungieren können.
  • die nicht dafür konzipiert sind, während ihrer Lebensdauer mehrere Produktkreisläufe zu durchlaufen, z.B. in Form von Wiederbefüllung oder Wiederverwendung.

Besteck und Trinkhalme, die als Einweg-Kunststoffprodukte einzustufen sind, werden auch dann verboten, wenn sie an oder in einem Lebensmittelbehälter oder Getränkebehälter angebracht sind.

Die Verbote gelten zudem auch für faserbasierte Verbundverpackungen mit Kunststoffanteil sowie mit Kunststoff beschichtete Papier-/Karton-Produkte, wenn der Kunststoff als „Hauptstrukturbestandteil“ des Produkts zu bewerten ist. Dies ist z.B. bei einer wasser- und/oder fettabweisenden Beschichtung der Fall. In der Richtlinie gibt es dabei keinen Mindestanteil von Kunststoff im Produkt.

Ausgenommen von den EU-Verboten sind Werkstoffe aus natürlichen Polymeren, die nicht chemisch modifiziert wurden.

Haftungsausschluss:

Greiner Packaging bietet keine Rechtsberatung an, sondern bewertet die Auswirkungen der Rechtsvorschriften für die Märkte, in welchen es tätig ist. Dieses Schreiben gibt daher unseren aktuellen Wissensstand wieder.

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