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Kunststoffe für Kreislaufwirtschaft und Klimaschutz

01.12.2021 | 4 Minuten Lesezeit
Konrad Wasserbauer

Kunststoffindustrie veröffentlicht 9 Forderungen, die Kreislaufwirtschaft vorantreiben sollen

Die deutsche Kunststoffindustrie bekennt sich zum Klimaschutz – das macht auch ein gemeinsames Positionspapier deutlich, das im Oktober veröffentlicht wurde. Darin festgehalten sind Wünsche und Forderungen an Politik und Gesetzgebung. Die verantwortlichen Verbände wollen damit den offenen Austausch und Dialog zu Innovationen und nachhaltigen Entwicklungen der Kunststoffindustrie in Richtung Kreislaufwirtschaft vorantreiben. Die handelnden Akteure verstärken damit außerdem ihre Zusammenarbeit und bündeln ihr Know-how.

Die neun Forderungen im Überblick:

  1.  Recyclinggerechte Produktgestaltung 
  2. Getrennte Sammlung und Sortierung verbessern, Potenzial der Digitalisierung erschließen
  3.  Kein Ökodumping beim Export von Altkunststoffen
  4.  EU-weites Ende der Deponierung von Altkunststoffen
  5. Mechanisches Recycling und chemische Verwertungsverfahren können einander ergänzen
  6. Wege für mehr Rezyklate in Kunststoffprodukten
  7. Notwendige Rahmenbedingungen für den Rezyklateinsatz
  8. Investitionen in die Kreislaufwirtschaft fördern
  9. Maßnahmen zum Schutz der Umwelt vor Plastikabfällen ergreifen

Der Wandel zur Kreislaufwirtschaft bedeutet große Veränderungen in der Art, wie Kunststoffprodukte in Zukunft hergestellt, genutzt und verwertet werden. Damit diese Wende gelingt, braucht es auf europäischer Ebene ein klares Bekenntnis zur Technologie- und Innovationsoffenheit und ein rechtliches Umfeld, in dem Investitionen stattfinden können.

Wir sind davon überzeugt, dass wir nur so die Lebensgrundlagen und den Wohlstand in unserer Gesellschaft langfristig sichern können. Im Kreislauf geführte Kunststoffe liefern die Werkstoffe, die unsere Gesellschaft heute und in Zukunft braucht.

Konrad Wasserbauer, Global Director Circular Economy bei Greiner Packaging

Die Verpackungsexperten haben an dem Positionspapier der Industrie intensiv mitgearbeitet – herausgekommen sind neun Forderungen, die den Wandel zur Kreislaufwirtschaft beschleunigen sollen.

Die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Kreislaufwirtschaft ist das Produktdesign. Nur Produkte, die mit industriellen Verfahren auf wirtschaftliche Weise zu recyceln sind, können Teil einer Kreislaufwirtschaft sein. EU weit sollen ab dem Jahr 2030 alle Verpackungen wiederverwendbar oder recyclingfähig sein. Die deutsche Verpackungsindustrie strebt bereits für das Jahr 2025 einen Anteil von 90 Prozent werkstofflich verwertbarer Haushaltsverpackungen an.

Die Sammlung von Kunststoffabfällen ist eine Voraussetzung für ein wirtschaftliches und qualitativ hochwertiges Recycling. Die getrennte Sammlung von Haushalts- und Gewerbeabfällen soll deshalb weiter verbessert und europaweit ein Pfandsystem für Getränkeflaschen etabliert werden. Auch die maschinelle Sortierung der Kunststoffabfälle nach unterschiedlichen Kunststofffraktionen muss weiterentwickelt werden, um sortenreine Rezyklate von hoher Qualität nutzen zu können.

Der Export von Kunststoffabfällen außerhalb der EU- und OECD-Staaten verringert die Verfügbarkeit des Rohstoffs in der EU und führt zu Umweltproblemen, wenn die Exporte in Länder mit geringeren Anforderungen an den Umwelt- und Arbeitsschutz gelangen. Die Kunststoffindustrie ist deshalb für ein Exportverbot in Länder außerhalb der EU- und OECD-Staaten, wenn die in der EU geltenden Umwelt- und Arbeitsschutzvorschriften am Bestimmungsort nachweislich nicht eingehalten werden.

Derzeit werden in Europa jährlich 7,2 Millionen Tonnen Kunststoffe auf Deponien abgelagert. Die Kunststoffindustrie fordert die Kommission dringend auf, diesen Entsorgungsweg zu schließen und das Ende der Deponierung aller wiederverwertbaren Abfälle in der EU bis spätestens 2030 verbindlich zu regeln.

Neben dem Mehrwegkreislauf und dem etablierten mechanischen Recyclingkreislauf kommt auch dem chemischen Verwertungsverfahren ein Stellenwert in der Kreislaufwirtschaft zu. Insbesondere bei Anwendungen im direkten Lebenmittelkontakt ist die Bedeutung von chemischen Verwertungsverfahren hoch.

Das mechanische Recycling basiert auf der Wiederverwertung von Kunststoffabfällen, während das chemische Verwertungsverfahren Kunststoffabfälle in ihre chemischen Bausteine spaltet, die als Grundstoffe weiterverarbeitet werden. Die meisten Verfahren können perspektivisch die bereits etablierten Recyclingmöglichkeiten ergänzen, wenn sie vor allem vermischte Kunststoffabfälle, Verbundstoffe, aber auch stark verschmutzte Kunststoffe verwerten.

Aktuell liegt in Deutschland der durchschnittliche Rezyklateinsatz in Kunststoffprodukten bei 14 Prozent. Um diesen Anteil zu erhöhen, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten:

a) Produktbezogene Einsatzquote
Prinzip: Für bestimmte Produkte gilt eine gesetzlich festgelegte Mindestquote an Rezyklaten. Die Mindestquoten geben den Rezyklat-Lieferanten eine Nachfragesicherheit und tragen damit zur Investitionssicherheit in der Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft bei.

b) Polymerspezifische Substitutionsquoten
Prinzip: Eine gesetzlich festgelegte Mindestquote des Kunststoffabsatzes eines Unternehmens muss aus Rezyklaten bestehen. Diese Quote muss je nach Polymerart unterschiedlich festgelegt werden. Durch die gewollte Verknappung von Kunststoffneuware auf dem Markt verteuert sich diese, was die Nachfrage nach Rezyklaten erhöht.

c) Materialunabhängige CO2-Bepreisung
Prinzip: Die EU führt eine materialunabhängige CO2-Bepreisung ein. Da Rezyklate eine bessere CO2- Bilanz als Primärkunststoffe aufweisen, wird deren Einsatz damit gefördert. Zugleich wird ein Marktanreiz zu einer energieeffizienten Kreislaufwirtschaft mit kurzen Transportwegen gegeben.

d) Finanzielle Förderung von Produkten mit Rezyklatanteil
Prinzip: Die finanzielle Förderung von Produkten mit Rezyklatanteil kann auf verschiedene Weise umgesetzt werden – im Verpackungsbereich etwa über Lizenzentgelte. Die EU setzt den Rahmen für einheitliche Kriterien, die sowohl die Recyclingfähigkeit als auch den Rezyklateinsatz begünstigen. Dadurch würden nicht-kreislauffähige Produkte teurer und ein Marktanreiz für den Einsatz von Rezyklaten geschaffen.

a) Produktbezogene Einsatzquoten dürfen nicht zu Produktverboten führen
Bei der Einführung von Rezyklateinsatzquoten können Versorgungsengpässe entstehen. Solange die vom Markt benötigten Rezyklate noch nicht in ausreichender Menge und Qualität zur Verfügung stehen, besteht die Gefahr von unverschuldeten Vermarktungsverboten für die reglementierten Kunststoffprodukte. Für Unternehmen, die nachweisen können, dass sie alle Maßnahmen zur Beschaffung der Rezyklate ergriffen haben, muss die Fortführung der Produktion und die Vermarktung sichergestellt werden.

b) Klare rechtliche Definition von Rezyklaten
Rezyklate können aus Abfällen nach Gebrauch oder aus Produktionsabfällen gewonnen werden. Der Wiedereinsatz beider Arten von Rezyklaten ist im Sinne der Kreislaufwirtschaft und verhindert, dass die Abfälle anderweitig entsorgt werden müssen. Bei der Anerkennung von Rezyklaten ist ausschlaggebend, dass sie aus Abfällen gewonnen werden.

c) Standardisierung zur Qualitätsentwicklung von Kunststoffrezyklaten fördern
In Europa werden Kunststoffrezyklate vornehmlich von mittelständischen Unternehmen produziert. Jeder Recycler liefert je nach Eingangsstrom der Abfälle unterschiedliche Ausgangsqualitäten, was eine Versorgung des Marktes mit großen Mengen an gleichbleibenden Qualitäten erschwert. Die Herstellung von Kunststofferzeugnissen erfordert hingegen konstante Eingangsmaterialien. Über die Normung muss eine weitreichende Bündelung des Rohstoffeinkaufs ermöglicht werden, um auch große Mengen in möglichst gleichbleibender Qualität von unterschiedlichen Lieferanten sicherzustellen. Zusätzlich müssen durch die Normung die Rahmenbedingungen für das kreislauffähige Design von Kunststoffprodukten sowie der Einsatz von Kunststoffrezyklaten in neuen Produkten sichergestellt werden.

d) Rechtliche Hürden bei der Verwendung von Rezyklaten abbauen
Es gilt, Widersprüche zu lösen: Einerseits sollen die Recyclingquoten erhöht werden, andererseits verhindern oder bremsen Verordnungen oder Ausschreibungen den Einsatz von Rezyklaten – etwa beim Rezyklateinsatz bei Mülltonnen oder Abwasserrohren. Auch im Bereich der Lebensmittelanwendungen stehen starre Vorgaben einer Belebung der Kreislaufwirtschaft im Wege. Einige dieser Regelsysteme müssen aktualisiert werden, um den Stand der Technik besser zu spiegeln, und sie müssen deutlicher an den umweltpolitischen Vorstellungen ausgerichtet werden.

e) EU-weite Geltung
Um einen einheitlichen EU-Binnenmarkt zu bewahren, müssen Vorgaben für den Rezyklateinsatz EU-weit gelten.

a) Umfassende Modernisierung des Planungsrechts und Ausbau der erneuerbaren Energien
Um die klima- und kreislaufpolitischen Ziele im gesteckten Zeitrahmen zu erreichen, müssen Genehmigungsverfahren schneller geprüft, rechtssicher genehmigt und steuerlich gefördert werden. Zudem müssen erneuerbare Energien für die Kreislaufwirtschaft deutlich ausgebaut werden. Der Energiebedarf des Recyclings muss zuverlässig und bezahlbar mit erneuerbaren Energien sichergestellt werden.

b) Finanzielle Anreize setzen
Der Wandel hin zu einer Kreislaufwirtschaft für Kunststoffe erfordert erhebliche Investitionen der Unternehmen in das recyclinggerechte Design von Kunststoffprodukten, neue Materialien und Maschinen. Vor allem geht es um stärkere finanzielle Anreize für das recyclinggerechte Design von Verpackungen und den Einsatz von recycelten Kunststoffen. Solche Anreize wären ein echter Innovationstreiber und würden Investitionen in die Recycling-Infrastruktur und höhere Recyclingraten fördern.

a) Schutz der Weltmeere
Die Weltmeere sind ein empfindliches Ökosystem und zugleich einer der wichtigsten Lieferanten unserer natürlichen Lebensgrundlagen. Es dürfen keine Kunststoffabfälle ins Meer gelangen – dafür setzt sich die Kunststoffindustrie ein. Ursächlich für die Meeresvermüllung sind unkontrollierte Abfalldeponien und schlechte Entsorgungssysteme. Das Problem ist nicht die Verwendung von Kunststoffprodukten an sich, sondern der schlechte Umgang mit diesen nach deren Gebrauchsphase. Geeignete Entsorgungsinfrastrukturen müssen aufgebaut und konsequent genutzt werden. Das Verbot der Deponierung, des Exports von Abfällen in Drittländer, sowie die Einführung und Weiterentwicklung von Pfandsystemen spielen hierbei eine wichtige Rolle.

b) Mikroplastik dringend vermeiden
Absichtlich zugesetzte Mikrokunststoffe sind nicht akzeptabel. Unvermeidbare Einträge von Mikroplastik wie Reifen- und Textilabrieb müssen auf ein Mindestmaß reduziert werden. Für unbeabsichtigte Einträge von Mikroplastik, beispielsweise durch den Verlust von Pellets, greifen Maßnahmen der Industrie wie die Operation Clean Sweep oder auch das Responsible Care-Praxisprojekt „Null Pelletverlust“ der Rohstoffhersteller und „Null Granulatverlust” der Verarbeiter.

Am Positionspapier beteiligt waren die Verbände der Kunststoffindustrie, der GKV Gesamtverband Kunststoffverarbeitende Industrie und seine Trägerverbände, PlasticsEurope Deutschland und der VDMA Fachverband Kunststoff- und Gummimaschinen sowie die Organisationen der Entsorgungs- und Recyclingindustrie BDE und bvse.

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