Ab 2035 reicht es nicht mehr aus, dass Verpackungen theoretisch recycelbar sind: Sie müssen auch tatsächlich „in großem Maßstab“ recycelt werden. Das heißt, sie sollen getrennt gesammelt, sortiert und recycelt werden können. Für jede in PPWR Anhang II Tabelle 2 angeführte Verpackungsart gilt eine EU‑weite Mindest‑Recyclingquote von 55 %, bezogen auf die tatsächlich anfallenden Verpackungsabfälle.
Wie genau diese Quoten gemessen werden, wird die EU bis 2030 festlegen.