Material, PPWR

Artikel 5 der PPWR: Beschränkungen für bestimmte besorgniserregende Stoffe

01.07.2026 | 7 Minuten Lesezeit
Šárka Jarcovjáková

Artikel 5 der EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) legt Anforderungen an das Vorhandensein und die Minimierung besorgniserregender Stoffe in Verpackungen fest. Die Verordnung verfolgt mehrere zentrale Ziele: Sie soll die Umweltbelastung durch Verpackungen reduzieren, die Sicherheit der Verbraucher erhöhen und die Stoff- sowie Lebensmittelsicherheit verbessern. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass Verpackungen sicher recycelt werden können und keine Schadstoffe in den Kreislauf gelangen. Im Fokus stehen vor allem Schwermetalle und PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen). Während die Regulierung von Schwermetallen auf etablierten Prüfmethoden und langjähriger Erfahrung basiert, stellt der Umgang mit PFAS aufgrund ihrer Vielzahl und komplexen Nachweisbarkeit eine größere Herausforderung dar.  

Die neuen Vorgaben treten am 12. August 2026 in Kraft und gelten für alle Verpackungen, die ab diesem Datum in Verkehr gebracht werden. 

Was Artikel 5 regelt

Artikel 5 verfolgt das Ziel, das Vorhandensein bestimmter besorgniserregender Stoffe in Verpackungen zu begrenzen und deren Auswirkungen auf Umwelt, Recycling und Gesundheit zu minimieren. Im Mittelpunkt der Betrachtung stehen dabei insbesondere Schwermetalle und PFAS. 

Die Regulierung von Schwermetallen ist seit Jahrzehnten Bestandteil der europäischen Verpackungsgesetzgebung. Konkret betrifft dies: 

  • Blei 
  • Cadmium 
  • Quecksilber 
  • Sechswertiges Chrom  

Für diese Elemente gilt weiterhin ein Summengrenzwert von max. 100 mg/kg. Schon die EU-Verpackungsrichtlinie aus dem Jahr 1994 enthielt denselben Summengrenzwert, und die damit verbundenen Prüfmethoden gelten als etabliert und durchgängig einsetzbar. Sowohl Labore als auch Industrie verfügen über umfangreiche Erfahrungen, wodurch dieser Teil der PPWR planbar und technisch gut umsetzbar ist. 

Deutlich komplexer gestaltet sich die Regulierung der PFAS. Die Stoffgruppe umfasst mehrere tausend Substanzen, die industriell hergestellt werden und aufgrund ihrer wasser-, fett- und chemikalienabweisenden Eigenschaften in vielen Verpackungen genutzt wurden. Genau diese Eigenschaften führen jedoch dazu, dass PFAS: 

  • extrem langlebig in der Umwelt, 
  • bioakkumulativ und 
  • analytisch schwer nachweisbar sind. 

Mit der PPWR werden für Lebensmittelkontaktverpackungen erstmals verbindliche PFAS-Grenzwerte eingeführt. Dieser Wechsel von früheren Empfehlungen zu klaren gesetzlichen Vorgaben bedeutet für Unternehmen eine neue Phase der Anpassung und kann organisatorische sowie marktseitige Disruption auslösen, insbesondere da bestehende Materialien, Prozesse und Lieferketten neu bewertet werden müssen. 

EU-Leitlinie zu PFAS: Grenzwerte und Prüfpfad

Die PPWR (EU 2025/40) legt ab 12. August 2026 verbindliche PFAS-Grenzwerte fest (Artikel 5 Absatz 5). Verpackungen mit Lebensmittelkontakt dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie folgende Limits einhalten: 

  • 25 ppb (Teile pro Milliarde) für einzelne PFAS-Verbindungen1 
  • 250 ppb für die Summe aller PFAS-Verbindungen2 
  • 50 ppm (Teile pro Million) für PFAS insgesamt, wenn der Gesamtfluorwert 50 mg/kg überschreitet3 

Diese Werte sind nicht etwa nur Empfehlungen, sondern fest verankert in Artikel 5 der PPWR und damit verpflichtend für die Erzeuger von Lebensmittelkontaktverpackungen im Sinne der PPWR4. Wer diese Grenzwerte nicht einhalten kann, riskiert Sanktionen, die bis zu Verkaufsverboten oder teuren Produktrückrufaktionen reichen können. 

Konditionaler Prüfpfad der EU

Die strikten PFAS-Grenzwerte der PPWR stellen Unternehmen in der Praxis vor erhebliche Herausforderungen. Die Analytik ist technisch anspruchsvoll, Methoden sind noch nicht harmonisiert, und Laborergebnisse können variieren. Vollständig nachweisbare Messungen für alle relevanten Substanzen sind aktuell oft nicht möglich. Unternehmen müssen daher mit erheblichem Aufwand Informationen entlang der gesamten Lieferkette ermitteln und dokumentieren. Diese Schwierigkeiten wurden von der Industrie und Interessensverbänden gegenüber der EU-Kommission zurückgemeldet. 

Als Reaktion auf diese Umsetzungsprobleme hat die EU-Kommission einen Leitfaden entwickelt, der eine schrittweise Prüfmethode beschreibt und die praktische Umsetzung der Vorgaben erleichtern soll. Dieser Leitfaden liegt derzeit nur als Entwurf vor und ist noch nicht offiziell veröffentlicht. Er ist nicht rechtsverbindlich, sondern dient als pragmatische Orientierungshilfe, solange keine belastbaren Prüfmethoden verfügbar sind. 

Der empfohlene Ansatz sieht vor, zunächst den Gesamtfluorgehalt einer Verpackung zu bestimmen. Liegt dieser unter 50 ppm, wäre keine weitere Analyse einzelner PFAS erforderlich. Wird der Gesamtfluorwert überschritten, erfolgt zusätzlich die Prüfung des organischen Fluors. Liegt dieser unter 50 ppm, wäre keine weitere Analyse erforderlich. Erst wenn dieser Grenzwert überschritten werden sollte, müssten in diesem Fall einzelne PFAS gezielt analysiert werden. 

Diese Vorgehensweise soll Aufwand reduzieren und eine strukturierte Priorisierung ermöglichen, ersetzt jedoch keine rechtliche Bewertung. 

Die Problematik des Prüfpfads

Wesentlich ist, dass diese Logik keine rechtliche Wirkung entfaltet. Fachlich betrachtet liefert sie keine absolute Sicherheit, denn ein Gesamtfluorgehalt unter 50 ppm schließt nicht aus, dass einzelne PFAS dennoch den spezifischen Grenzwert von 25 ppb überschreiten. Der Ansatz kann somit helfen, Prüfungen sinnvoll zu priorisieren, weil derzeit nicht alle tausenden PFAS zuverlässig einzeln nachweisbar sind. Er ersetzt jedoch keine vollständige Bewertung aller relevanten Stoffgrenzen. 

Unabhängig von dieser fachlichen Einordnung stellt sich zudem die Frage nach der Prüfverantwortung. Artikel 5 der PPWR legt ausschließlich Grenzwerte fest, definiert jedoch weder verpflichtende Testschritte noch Zuständigkeiten innerhalb der Lieferkette. Es ergibt sich keine Prüfpflicht. Die Verantwortung für die Einhaltung der Grenzwerte liegt weiterhin beim jeweiligen Erzeuger im Sinne der PPWR-Definition, unabhängig davon, ob eine Analyse durchgeführt wird oder nicht. 

Kurz gesagt: Der konditionale Prüfpfad ist ein hilfreiches Werkzeug zur Orientierung und Priorisierung, aber keine rechtliche Grundlage. Er kann zur Einordnung von Risiken beitragen, ersetzt aber weder eine verbindliche Regelung noch schafft er Haftungssicherheit. Solange harmonisierte und allgemein anerkannte Testmethoden fehlen, bleibt die praktische Umsetzung der PFAS Vorgaben anspruchsvoll, und viele Detailfragen sind weiterhin offen. 

Wie Greiner Packaging Orientierung schafft

Greiner Packaging bereitet sich umfassend auf diese neue Situation vor. Ziel ist es, frühzeitig wichtige Informationen zu sichern und transparent zu machen. Die Arbeit umfasst unter anderem: 

  • fortlaufende, strukturierte Abfragen bei Vorlieferanten zu Schwermetallen, PFAS und anderen besorgniserregenden Stoffen gemäß Artikel 5 der PPWR 
  • den Aufbau eines Systems, das vollständige, rückverfolgbare und produktbezogene Daten bereitstellen soll 
  • die enge Zusammenarbeit mit Expertinnen und Experten, die Entwicklungen der Analytik und der Regulierung begleiten 
  • interne Schulungen, die eine klare, abgestimmte und fachlich fundierte Kommunikation ermöglichen 
  • die Orientierung an europäischen Empfehlungen, verbunden mit konsequentem Fokus auf die rechtlich bindenden Vorgaben 

Durch diese Maßnahmen entsteht Schritt für Schritt ein Bild, das nicht nur die gesetzlichen Anforderungen abdeckt, sondern auch die praktische Umsetzung erleichtert. 

Ausblick

In den kommenden Monaten ist zu erwarten, dass sich die Prüflandschaft innerhalb der Lieferkette weiterentwickelt und mehr Klarheit zur praktischen Umsetzung der Stoffgrenzen der PPWR entsteht. Insbesondere bleibt abzuwarten, wie die Europäische Kommission die neuen Vorgaben konkret auslegen und welche Anforderungen sie im Hinblick auf die praktische Umsetzung und die verpflichtende Einhaltung der Grenzwerte präzisieren wird. Diese Konkretisierungen werden voraussichtlich zusätzliche Orientierung schaffen und zu einer einheitlicheren Bewertung beitragen. 

Die gesamte Branche bewegt sich damit in einem Prozess, der nicht nur technisch, sondern auch organisatorisch anspruchsvoll ist. Gleichzeitig eröffnet diese Entwicklung die Chance, Verpackungen langfristig verantwortungsvoller zu gestalten. 

Greiner Packaging begleitet diesen Wandel aktiv und schafft Strukturen, die flexibel mitwachsen und sich an neue Anforderungen anpassen können. 

Fazit

Artikel 5 der PPWR verbindet Bewährtes mit neuen Herausforderungen: Während die Regulierung der Schwermetalle auf stabilen Grundlagen ruht, führt die PFAS-Regulierung in einen Bereich, der sich noch im Aufbau befindet. Durch konsequente Informationsbeschaffung, genaue Dokumentation und enge Zusammenarbeit mit Fachstellen schafft Greiner Packaging eine belastbare Basis - nicht nur für das eigene Unternehmen, sondern für die gesamte Branche. 

Für die Verpackungsindustrie bedeutet dies vor allem, dass die kommenden Jahre eine Phase der Umstellung und der gemeinsamen Klärung offener Fragen sein werden. Auch wenn laut Verordnung die Erzeuger von Lebensmittelkontaktverpackungen dafür verantwortlich sind, die geltenden Grenzwerte einzuhalten, lässt sich dies in der Praxis nur durch transparente Zusammenarbeit, verlässliche Daten und abgestimmte Prozesse entlang der gesamten Lieferkette erreichen. 

Greiner Packaging arbeitet eng mit Kunden, Partnern und Expert:innen zusammen, um die praktische Umsetzbarkeit der neuen Vorgaben zu gestalten, Lösungen zu entwickeln und die Einhaltung der Grenzwerte gemeinsam zu unterstützen. Auf diese Weise sollen Sicherheit, Planbarkeit und eine verlässliche Umsetzung der PPWR-Vorgaben gewährleistet werden. 

 

Disclaimer: Dieser Artikel dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen entsprechen unserem aktuellen Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung und können Änderungen unterliegen.  

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