Rollenverteilung im Zuge der PPWR: Wer trägt welche Verantwortung?
Wer heute mit Verpackungen arbeitet, erkennt schnell, dass klare Verantwortlichkeiten entlang der Wertschöpfungskette immer wichtiger werden. Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) bringt nicht nur neue Nachhaltigkeitsanforderungen für Verpackungen mit sich, sondern legt auch erstmals europaweit einheitlich fest, welche wirtschaftlichen Akteure welche Pflichten tragen entlang des gesamten Verpackungszyklus.
Im Zentrum steht dabei ein einfacher, aber entscheidender Gedanke: Um prüfen zu können, ob eine Verpackung den Anforderungen der PPWR entspricht, müssen Unternehmen wissen, welche Rolle sie selbst einnehmen und welche damit verbundenen Pflichten sie erfüllen müssen.
Diese Rollenverteilung ist kein bloßes Klassifikationsschema, sondern die Grundlage dafür, Pflichten, Anforderungen und Verantwortlichkeiten eindeutig zuzuweisen: Nur wer seine Rolle kennt, kann sicherstellen, dass Verpackungen nicht nur den gesetzlichen Anforderungen genügen, sondern auch die notwendigen Konformitätsnachweise erstellt werden, die bei Marktüberwachungsbehörden abgefragt werden können.
Kurz gesagt:
Die PPWR-Rollenverteilung definiert präzise, wer im System Verantwortung übernimmt und welche Anforderungen damit verbunden sind. Dadurch ergibt sich ein praktischer Ausgangspunkt für Unternehmen, die sich auf die bevorstehenden Pflichten vorbereiten müssen.
Die Rollen entlang der Verpackungskette
Im Folgenden werden die zentralsten Rollen im Umgang mit Verkaufsverpackungen definiert und die jeweiligen Pflichten und Verantwortlichkeiten aufgezeigt. So wird transparent, welche Anforderungen Unternehmen erfüllen müssen, um Verpackungen rechtskonform in Verkehr zu bringen.
Eine besondere Herausforderung ist der Umstand, dass Unternehmen häufig gleichzeitig mehrere Rollen innerhalb der Verpackungslieferkette einnehmen. Dies bedeutet, dass sie die Pflichten jeder Rolle erfüllen müssen, die sie innehaben, und ihre Verantwortlichkeiten klar dokumentieren und organisieren müssen, um die Anforderungen der PPWR zuverlässig einzuhalten.
Pflichten bei Material und Information
Liefert Verpackungen oder Verpackungsmaterial an einen Erzeuger.
Als Lieferant im Sinne der PPWR gilt nicht, wer Verpackungen oder Verpackungsmaterial an andere Kunden, wie zum Beispiel Vertreiber, oder an Abnehmer außerhalb der EU liefert.
Zu den Pflichten der Lieferanten gehören unter anderem:
- Bereitstellung aller Informationen und Dokumentationen, die der Erzeuger für die Konformitätsbewertung benötigt (inkl. Daten zu Materialien, Rezyklatanteilen, Designanforderungen, chemischen Vorgaben)
- Technische Informationen in Papier- oder elektronischer Form
- Sicherstellung, dass gelieferte Materialien den Anforderungen der Art. 5-12 entsprechen (Rezyklat, Design for Recycling, Materialkennzeichnung etc.)
- Rückverfolgbarkeit der gelieferten Materialchargen
Lieferanten sind entscheidend für die Transparenz und Nachvollziehbarkeit entlang der Kette. Ohne sie können Erzeuger ihre Pflichten nicht erfüllen.
Pflichten bei der Zusammenstellung
Nimmt die finalen Verarbeitungsschritte (z.B. das Füllen) an den vom Verpackungsmittelhersteller gelieferten Verpackungen vor und befüllt diese mit seinem Produkt, um die Verpackung oder das verpackte Produkt anschließend auf dem Unionsmarkt in Verkehr zu bringen.
Zu den Pflichten der Erzeuger gehören unter anderem:
- Einhaltung aller Vorgaben aus Art. 5–12 (Materialanforderungen, Rezyklatanteile, Recyclingfähigkeit, Kennzeichnung)
- Durchführung oder Beauftragung der Konformitätsbewertung (Art. 38)
- Erstellung der technischen Dokumentation (Annex VII)
- Sicherstellung der eindeutigen Identifikation (Typ-, Chargen- oder Seriennummer)
- Kennzeichnung der Verpackung bzw. Bereitstellung der Informationen über einen Datenträger (QR etc.)
- Erstellung und Aufbewahrung der EU-Konformitätserklärung
Erzeuger sind die Schnittstelle zwischen Lieferanteninformationen und Herstellerverantwortung und tragen maßgeblich dazu bei, dass Verpackungen konform gestaltet werden.
Ausnahmen gelten für Markenhersteller sowie für Kleinstunternehmen.
Es kann EU-weit nur einen Erzeuger geben. Die Erzeugerpflichten können auf den Importeur oder Vertreiber/Händler übergehen.
Pflichten beim Inverkehrbringen
Jeder Erzeuger, Importeur oder Vertreiber, der erstmals verpackte Produkte im selben Mitgliedstaat oder direkt an Endabnehmer in anderem Mitgliedstaat bereitstellt, gilt als Hersteller. Der Hersteller ist in dem EU-Mitgliedstaat, in dem die Verpackung zu Abfall wird, für die Verpackung verantwortlich. Er trägt die Pflicht zur erweiterten Herstellerverantwortung in der EU für den Verpackungsabfall. Daher gibt es einen Hersteller je EU-Mitgliedstaat.
Zu den Pflichten der Hersteller gehören unter anderem:
- Registrierung im Produzentenregister
- Entrichtung der EPR-Gebühren
Praxisbeispiel: Rollenverteilung am Beispiel des K3® r100
Um greifbar zu machen, wie die PPWR-Rollenverteilung in der Realität funktioniert, lohnt sich ein Blick auf ein konkretes Produkt. Der innovative, selbsttrennende Becher K3® r100 von Greiner Packaging zeigt anschaulich, wie verschiedene Wirtschaftsakteure zusammenwirken, und welche Pflichten sie jeweils tragen.
Im Folgenden wird dargestellt, welcher Akteur in der Verpackungskette welche Rolle übernimmt, wenn ein Joghurt in einem K3® r100 Becher auf den Markt gelangt.
Greiner Packaging
Im Fall des K3® r100 fungieren mehrere Unternehmen als Lieferanten. Greiner Packaging (Annahme für dieses Beispiel: ein tschechischer Standort) liefert den unbefüllten Becher inklusive Kartonwickel (Verpackungskomponente), andere Lieferanten produzieren die Platine.
Kunde von Greiner Packaging
Der Erzeuger ist in unserem Beispiel ein Unternehmen in Deutschland, das den Joghurt oder ein anderes Produkt in den K3® r100-Becher abfüllt und mit der Platine verschließt. Erst durch diesen Schritt entsteht die finale, einsatzbereite Verpackung. Die Rolle des Erzeugers wird damit in der Praxis überwiegend von Lebensmittelproduzenten übernommen. Ausnahmen gelten allerdings beispielsweise für Kleinstunternehmen oder für Auftragsfertigung.
Hersteller der Verpackung:
Wer als Hersteller gilt, hängt davon ab, wo die Verpackung später zu Abfall wird:
- Deutschland: Wird der Joghurtbecher im deutschen Einzelhandel vertrieben und damit dort konsumiert und entsorgt, ist der Erzeuger, also Kunde von Greiner Packaging, zugleich der Hersteller.
- Export an Händler in anderem EU-Mitgliedsstaat: Wird der Becher an einen Händler in einem anderen EU-Mitgliedstaat, beispielsweise Österreich, geliefert, ist dieser Händler als Hersteller zu kategorisieren.
- Direktvertrieb an Endkunden in anderem EU-Mitgliedsstaat, beispielsweise Belgien: Erfolgt der direkte Vertrieb in anderen EU-Ländern ohne Zwischenhändler, beispielsweise über einen Onlineshop des Erzeugers, so verbleibt die Herstellerrolle beim Erzeuger.
Diese differenzierte Betrachtung ist notwendig, da die Herstellerrolle immer an den Ort der Abfallentstehung gekoppelt ist.
Fazit: Rollenverteilung als organisatorischer Rahmen
Die PPWR macht deutlich: Verantwortung entlang der Verpackungskette ist einheitlich verteilt, jede Rolle hat definierte Pflichten. Lieferanten, Erzeuger, Hersteller, Händler und Importeure müssen ihre Pflichten kennen und erfüllen.
Ein klares Verständnis der Rollenverteilung ermöglicht es, Risiken gezielt zu reduzieren, Prozesse transparent zu gestalten und sicherzustellen, dass Verpackungen rechtskonform in Verkehr gebracht werden. Wer die Aufgaben der einzelnen Akteure kennt und die Zusammenarbeit gut organisiert, schafft Transparenz, Rechtssicherheit und eine solide Basis für die Einhaltung der PPWR.
Es ist wichtig zu berücksichtigen, dass die Rollenzuteilung in der Praxis komplex ist und je nach Fallgestaltung unterschiedlich ausfallen kann. Eine allgemein gültige Definition lässt sich daher nur schwer festlegen. Dieser Artikel dient nur allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen spiegeln unseren aktuellen Wissensstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wider und können Änderungen unterliegen.