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Die PPWR in 2026: Unsicherheiten und der Weg zur praktischen Umsetzung

26.03.2026 | 4 Minuten Lesezeit

Mit der PPWR, der neuen EU-Verordnung für Verpackungen und Verpackungsabfälle, steht die Branche vor tiefgreifenden Veränderungen, deren Tragweite erst nach und nach sichtbar wird. 

In seiner Keynote Speech am Future Packaging Day von Greiner Packaging gab Dr. Dennis Bankmann, Managing Partner bei Emerging Motif, einen umfassenden Überblick darüber, was bereits klar durch die PPWR geregelt ist, die offenen technischen Details der Recyclingfähigkeitsbewertung und die Rolle, die die europäische Standardisierung dabei einnehmen wird. Seine Analyse machte deutlich: Die Regulierung ist beschlossen, doch die konkrete Umsetzung beginnt gerade erst.

Eine der komplexesten EU-Verordnungen überhaupt

Die PPWR ist Teil des European Green Deal und ersetzt die frühere Direktive ‚PPWD‘. Sie wirkt ab August 2026, sieht jedoch verschiedene Vorgaben und Pflichten vor, die zeitlich gestaffelt umgesetzt werden, unter anderem in 2030, 2035 und 2038.

Aufgrund der breiten Geltung für nahezu alle Verpackungen im EU-Binnenmarkt, der Vielzahl technischer Vorgaben und der gestaffelten Umsetzung zählt die PPWR zu den komplexesten Gesetzgebungsvorhaben der EU.

Der Anspruch der Verordnung:

  • Verpackungsabfälle reduzieren
  • Wiederverwendung fördern
  • Recyclingfähigkeit verbessern und den
  • Einsatz von Rezyklaten steigern

Sie definiert eine Vielzahl neuer Regelungen: von Verpackungsdesign, Minimierungs- und Reuse-Verpflichtungen über Rezyklatquoten und Kompostierbarkeit bis hin zu dem Umgang mit besorgniserregenden Substanzen.

Interview mit Dennis Bankmann

Dennis Bankmann erklärt im Interview, wie sich die Zukunft der Lebensmittelverpackungen verändern werden.

Vieles ist geregelt, vieles bleibt offen

Bankmann zeigte auf, dass die groben Züge des gesetzlichen Rahmens festgelegt sind, etwa Vorgaben zu Schwermetallen und PFAS-Grenzwerten, Kompostierbarkeit, oder Einschränkungen bestimmter Single-Use-Artikel. Zentrale technische Details jedoch fehlen noch. Dazu zählen unter anderem:

  • Kriterien des Design for Recycling
  • Testmethoden und Protokolle zur Recyclingfähigkeit
  • Methodik und Bemessung der Recyclingfähigkeit
  • Verfahren zur Recycling-at-Scale-Bewertung
  • Vorgaben zur Berechnung und Verifizierung von Rezyklatanteilen
  • Anforderungen an wiederverwendbare Verpackungen

Diese offenen Punkte werden erst über sekundäre Gesetzgebung und europäische Standards präzisiert, ein Prozess, der sich über die nächsten Jahre erstrecken wird.

Wer arbeitet an den fehlenden Bausteinen?

Die Ausarbeitung der technischen Grundlagen verteilt sich derzeit auf mehrere Akteure. Auf EU-Seite gehören dazu die europäische Kommission, insbesondere die Generaldirektionen ENV und GROW, und das Joint Research Center (JRC). Gleichzeitig arbeiten Behörden wie ECHA und EFSA an einzelnen regulatorischen Aspekten oder deren Umsetzung. Eine Schlüsselrolle übernimmt außerdem die europäische Standardisierungslandschaft, allen voran CEN. Sie entwickeln technische Grundlagen, die später in die sekundäre Gesetzgebung einfließen können, jedoch nicht automatisch rechtsverbindlich sind. Die letztliche Entscheidungshoheit bleibt bei der Kommission.

Wie CEN die Lücken füllt

CEN arbeitet derzeit an einer ganzen Reihe spezifischer Projekte: von Sortier- und Recyclingfähigkeitstests bis hin zu materialspezifischen Kriterien für Kunststoff, Papier, Glas, Metall und Verbundverpackungen. Besonders aktiv sind die Komitees TC261 (Packaging) und TC249 (Plastics) sowie deren Arbeitsgruppen, etwa TC261/SC4/WG10 für Kunststoffverpackungen und TC261/SC4/WG3 für materialübergreifende Recyclingfähigkeitsbewertung.

Viele Dokumente befinden sich bereits im formalen Abstimmungsprozess; erste Veröffentlichungen werden 2026 erwartet. Bankmann betonte allerdings, dass diese Standards zwar deutlich mehr Klarheit schaffen, jedoch nicht direkt perfekt sein werden - schon allein aufgrund der technischen und systemischen Komplexität – und daher eine weitere Überarbeitung erwartet wird.

Ausblick: Die Branche am Anfang eines Transformationsprozesses

Bankmanns Fazit war ebenso klar wie realistisch: Mit dem Inkrafttreten der PPWR hat die eigentliche Arbeit erst begonnen. Die kommenden Jahre werden entscheidend sein, weil dann jene technischen Regeln entstehen, die bestimmen, welche Verpackungen künftig in der EU erlaubt sind und welche Gebühren für sie abzuführen sind. Für Unternehmen bedeutet das: frühzeitig Expertise einbringen, Entwicklungen eng verfolgen und sich, nach Möglichkeit, aktiv in die Standardisierungsarbeit einbringen.

Denn eines hat Dr. Dennis Bankmann in seiner Keynote Speech verdeutlicht: Die Branche steht erst am Anfang eines Transformationsprozesses, der Verpackungsdesign grundlegend verändern wird.

Interview mit Dennis Bankmann

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